Gerätewarte prüfen Leitern

Die tragbaren Leitern der Feuerwehren müssen entsprechend den „Prüfgrundsätzen für die Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr“, vorgegeben durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), mindestens alle 12 Monate einer Sicht- und Belastungsprüfung unterzogen werden.
Es wurden alle tragbaren Leitern der Feuerwehr dieser Prüfung durch die Gerätewarte unterzogen. Hierzu wurden die Leitern mit einem Gewicht belastet. Die Prüfergebnisse wurden schriftlich dokumentiert.
Es ist erfreulich, dass keine Leiter bei der Sicht- und Belastungsprüfung durchgefallen ist.